| Soziales & Tarifpolitik

Seit April gilt höherer Mindestlohn für Bauwirtschaft

Einigkeit beim Mindestlohn in der Bauwirtschaft: Gewerbliche Arbeitnehmer in der Lohngruppe 1 verdienen seit 1. April 2020 12,55 Euro/Stunde statt bisher 12,20 Euro.

Der neue Tarifvertrag Mindestlohn ist am 1. Februar 2020 in Kraft getreten und kann erstmals zum 31. Dezember 2020 von den Tarifvertragsparteien gekündigt werden.

Wie sehen die Lohnsteigerungen konkret aus?

Mit dem neuen Tarifvertrag haben sich die Mindestlöhne seit 1. April 2020 im Tarifgebiet West erhöht

  • in der Lohngruppe 1 von bisher 12,20 Euro/Stunde auf 12,55 Euro/Stunde und
  • in der Lohngruppe 2 von 15,20 Euro/Stunde auf 15,40 Euro/Stunde

Übrigens: Der gesetzlich festgelegte Mindestlohn im Jahr 2020 liegt bei 9,35 Euro.

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